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AWO Brandenburg fordert Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung

09.04.2019
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Quelle: AWO Landesverband Brandenburg e. V.
„Vor fast 25 Jahren beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung der Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Zweifellos ein Meilenstein in der deutschen Sozialpolitik. Doch die gesellschaftlichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen haben sich gravierend verändert und machen eine umfängliche Reform - allem voran der Finanzierung der Pflegeversicherung - zwingend erforderlich“, erklärt Anne Baaske Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes Brandenburg e.V. im Rahmen des Fachgespräches „Zukunft der Pflege gestalten!“ mit Herrn Prof. Dr. Rothgang am Dienstag, den 09. April 2019, in Potsdam.

„Wir stellen mit zunehmender Sorge fest, dass sich auch im Land Brandenburg die Besetzung von Arbeitsplätzen in der Altenpflege immer schwieriger gestaltet, denn die Tätigkeit in der Pflege ist nicht nur von hohen fachlichen Anforderungen geprägt, sondern auch körperlich und emotional anspruchsvoll“, betont Baaske.

Um in diesem Punkt Verbesserungen zu erreichen und die Arbeit der Fachkräfte in der Pflege angemessen zu entlohnen, hat sich die Tarifgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg organisierten Verbände im Jahr 2017 mit ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft auf einen modernen Mantel-Tarifvertrag und neue Entgelttabellen verständigt.

Mit der Umsetzung dieses Tarifvertrages entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Pflegekosten waren allerdings Erhöhungen der Heimentgelte für die Bewohner_innen verbunden. Baaske erklärt dazu: „Die derzeitige Pflegeversicherung hält lediglich einen festen Zuschussbetrag für die Versicherten bereit. Das bedeutet, dass sich der Betrag, den die Versicherten im Pflegefall erhalten, nicht an steigende Kosten für Pflege und Unterkunft anpasst. Folge ist eine zunehmende finanzielle Mehrbelastung der Betroffenen mit dem Ergebnis der Altersarmut und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Pflegebedürftigkeit ist in diesem Zusammenhang zu einem Altersrisiko geworden.“

Dementsprechend fordert Baaske: „Die Eigenanteile der Versicherten müssen bundeslandbezogen begrenzt werden. Künftige Kostensteigerungen sind einseitig durch die Pflegeversicherung zu zahlen. Nur so kann eine nachhaltige, solidarische und generationengerechte Finanzierung der Pflege sichergestellt werden.“

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Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!

Weitere Informationen zur Petition des AWO Bundesverbandes e.V. finden Sie unter awo.org.

Prof. Dr. Heinz Rothgang

Prof. Dr. Heinz Rothgang ist Professor für Gesundheitsökonomie und seit 2006 Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung des SOCIUM Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen.

Weitere Informationen zu Hrn. Prof. Dr. Rothgang finden Sie unter socium.uni-bremen.de.