, nach Einführung des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes und der dazugehörigen Strukturqualitätsverordnung nun auch endlich die Rahmenbedingungen für die akademische Ausbildung von Pflegefachkräften zu schaffen“, sagt AWO Landesgeschäftsführerin Anne Böttcher.
„Wir erwarten, dass neben Erststudiengängen auch entsprechende Angebote für berufsbegleitende Studiengänge umgehend etabliert werden“, so Böttcher weiter.
„Die Hochschulen des Landes, beispielsweise die Technische Hochschule Wildau, sind bereit und Willens, die Einführung der entsprechenden Studiengänge kompetent zu unterstützen“.
Im Jahr 2009 war das Heimgesetz durch das Pflege- und Betreuungswohngesetz abgelöst worden. Die Heimmindestbau- und die Heimpersonalverordnung wurden durch die sogenannten Strukturqualitätsverordnung ersetzt. Danach sind die Träger von stationären Einrichtungen verpflichtet, ab einer Größe von 80 Betten Leitungskräfte mit akademischem Abschluss zu beschäftigen. Diese Abschlüsse können bisher in Brandenburg NICHT erworben werden.