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Arbeiterwohlfahrt Brandenburg für einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag Soziale Dienste

26.01.2013 Im Rahmen der 6. Ordentlichen Landeskonferenz am 26.01.2013 in Kemlitz (Teltow-Fläming) beschlossen die Delegierten einen Antrag zur Einführung eines allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrages Soziale Dienste.

„Wir wollen erreichen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialbereich nach einheitlichen Grundsätzen und zu gleichen Bedingungen arbeiten“, sagt Anne Böttcher, Landesgeschäftsführerin und Vorsitzende der Tarifgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt Brandenburg.
„Ein Branchentarifvertrag, wie etwa bei den Gebäudereinigern oder im Sicherheitsgewerbe bietet endlich die Möglichkeit,  die gute und wichtige Arbeit am und für den Menschen gerecht und gleich zu entlohnen. Es darf keinen Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bewohner geben, die einen Teil der Kosten zu tragen haben“, so Böttcher weiter.

Momentan gibt es in der Sozialwirtschaft und in der Freien Wohlfahrtspflege eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen: Haustarifverträge, Tarifverträge, Einzelvereinbarungen, Arbeitsvertragliche Richtlinien, etc…… Die Tarifgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt verhandelt für ca. 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Wir wollen, dass egal bei welchem Träger die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt sind, die gleichen Rahmenbedingungen für die Arbeit und die Entlohnung gelten“, sagt Böttcher.

Auf der Grundlage des Beschlusses sollen nun mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Gespräche aufgenommen werden.

Sollte es innerhalb der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einen Konsens geben, dann wird nach den Verhandlungen mit ver.di beim für Arbeit zuständigen Mitglied der Landesregierung ein Antrag auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit für das Land Brandenburg gestellt werden.