„Dem neuen Ausschuss sollen zwar weiterhin die wichtigen Akteure der Kinder und Jugendhilfe angehören, so auch Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände, allerdings werden die bisherigen Beschlussrechte des Landesjugendhilfeausschusses gekappt“, befürchtet Anne Böttcher, Landesgeschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher darf der Landesjugendhilfeausschuss über die Angelegenheiten der Jugendhilfe auf Landesebene beschließen, das heißt die Arbeit des Landesjugendamts mit lenken. Mit der Schaffung des neuen Ausschusses soll diese Kontrollmöglichkeit wegfallen.“, erläutert Anne Böttcher. Dies als „gute Lösung für die Kinder“ zu verkaufen sei schlichtweg eine Unterschlagung des Vorhabens, dass zukünftig ausschließlich das Landesministerium die Aufgaben des in das Ministerium eingegliederten Landesjugendamtes lenken und bestimmen kann.
Der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert daher, dass die Beschluss- und Befassungsrechte erhalten und durch neue verbindliche Informations-, Initiativ- und Anhörungsrechte erweitert werden. So kann die Beteiligung des Gremiums weiter entwickelt werden und der Ausschuss zu einem wirkungsvollen Begleiter und Unterstützer der landespolitischen Akteure bei der Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfepolitik werden.
Erfahrungen in Niedersachen haben gezeigt, dass die Beschränkung der Mitwirkungsrechte des Ausschusses nicht sinnvoll ist und daher wieder rückgängig gemacht wird.
AWO-Landesgeschäftsführerin Böttcher unterstreicht: „Die Brandenburger Jugendhilfe braucht ein Gremium mit echtem Mitspracherecht, das die Fachlichkeit aller Akteure der Jugendhilfe zugunsten der Kinder und Jugendlichen ernst nimmt.“