Eckpunkte zur Gesundheitspolitik
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(Quelle: AWO Leitsätze 2005).
Die Patientinnen und Patienten müssen im Zentrum der Gesundheitsversorgung stehen!
Immer mehr Menschen fühlen sich in den Strukturen des Gesundheitswesens nicht mehr aufgehoben. Ungeachtet hervorragender Qualität der Einzelleistungen nehmen Sicherheitsgefühl und Vertrauen in die Leistungen des Gesundheitswesens ab. Die patientenzentrierte und ganzheitliche integrierte Versorgung ist unzureichend. Der Patient muss wieder im Zentrum der Versorgung stehen. Niemand darf von sozialer Teilhabe und vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt werden.
Die AWO will deshalb mehr Solidarität und eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung für alle, statt Individualisierung und Privatisierung im Gesundheitswesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 in aller Deutlichkeit das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes bestätigt und ihm einen Vorrang eingeräumt.
Im Urteil heißt es eindeutig:
„Der Schutz der Bevölkerung vor dem Risiko der Erkrankung ist in der sozialstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes eine Kernaufgabe des Staates. Die gesetzgeberische Absicht, einen Krankenversicherungsschutz für alle Einwohner zu schaffen, ist von dem Ziel getragen, ein allgemeines Lebensrisiko abzudecken, welches sich bei jedem und jederzeit realisieren und ihn mit unabsehbaren Kosten belasten kann. Es ist ein legitimes Konzept des zur sozialpolitischen Gestaltung berufenen Gesetzgebers, die für die Abdeckung der dadurch entstehenden Aufwendungen notwendigen Mittel auf der Grundlage einer Pflichtversicherung sicherzustellen.“