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Kita-Qualität in Brandenburg: Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

26.06.2014 Die Antwort auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion zur Bildungspolitik zeigt, dass die Landesregierung beim Thema Öffnungszeiten der Kindertagesstätten keinen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sieht. Andreas Kaczynski: „Die Decke ist schon jetzt zu kurz. Die von Eltern benötigte frühe und späte Öffnung der Kitas hat längst zu einer Ausdünnung der Personaldecke über den Tag geführt.“

Mehrheitlich bieten die Einrichtungen im Land Brandenburg eine Öffnungszeit von 12 und mehr Stunden an. Trotz immer längerer Öffnungszeiten bei gleicher Personalausstattung sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Zudem benötigen immer mehr Kinder im Land eine Betreuung von über 8 Stunden, die ebenso nicht mit einer höheren Personalbemessung einhergeht. AWO und Paritätischer fordern, dass dem steigenden Bedarf an verlängerten Öffnungszeiten und langen Betreuungszeiten durch eine entsprechend erhöhte Personalausstattung endlich Rechnung getragen wird.

Träger von Kindertagesstätten, wie die AWO oder der Paritätische, übernehmen eine zentrale Verantwortung für die Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Jüngsten. Nicht wenige kreisfreie Städte und Kommunen versuchen, diese Arbeit mit nicht auskömmlichen Pauschalen abzugelten. Diese Praxis sieht die Landesregierung kritisch und macht deutlich, dass eine einseitige Festlegung von Höchstsätzen bzw. Pauschalen unzulässig ist und sich nicht mit dem Kita-Gesetz vereinbaren lässt. Anne Böttcher: „Die Träger müssen zukünftig in die Lage versetzt werden Finanzsicherheit zu erlangen.“ Die Verbände erwarten, dass das Land die Träger jetzt bei ihrer gesetzlichen Verpflichtung und der Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung zur Sicherung guter Kita-Qualität unterstützt.

Das trifft auch für die gesetzliche Pflicht zur Sicherung des Organisationsanteils für LeiterInnen zu. Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass in 11 von 18 Kreisen/kreisfreien Städten keine Regelung zur Finanzierungssicherung des Organisationsanteils besteht, gleichwohl dies eine gesetzliche Verpflichtung ist, bei der jedoch bislang mangels konkreter Ausführungen die Kommunen nicht ernsthaft in die Pflicht genommen werden. „Hier schieben sich Land und Kommunen regelmäßig die Finanzierungsverantwortung zu. Ein Zustand, für den wir künftig eine klare Unterstützung seitens des Landes brauchen, damit Kita-Leitungen ihren vielfältigen Aufgaben überhaupt nachkommen können – ohne dass dies zu Lasten des Personals und der Kinder geht.“ ergänzt Anne Böttcher.

Böttcher und Kaczynski machen klar, dass es das oberste Ziel sein muss, Chancengerechtigkeit für jedes Kind im Land zu sichern. Die aktuelle Situation der Kita-Landschaft in Brandenburg weist das Gegenteil aus und muss im Rahmen einer Initiative für mehr Qualität, die die Kommunen und Landkreise mit einbindet, dringend behoben werden. Dazu gehört es auch, dass Eltern im ganzen Land ihren Anspruch auf eine Mindestbetreuung von 6 Stunden für ein Vorschulkind geltend machen können. „Selbst das wird durch Auslegungsdifferenzen nicht mehr flächendeckend im Land
gesichert“, so Andreas Kaczynski.