25.11.2011
Neuer Kontopfändungsschutz ab 2012 – die AWO informiert
Schon in wenigen Wochen läuft der alte Pfändungsschutz für Sozialleistungen auf dem Bankkonto aus. Ab dem 01.01.2012 sind auch solche Geldeingänge, die der Sicherung des Existenzminimums dienen sollen (wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld etc.), nicht mehr automatisch 14 Tage lang geschützt.