12.06.2008 Zum 01. Juli 2008 wird nach § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II die Regelleistung nach Abs. 2 Satz 1 angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Der Deutsche Bundestag hatte zum 08. Mai 2008 das Gesetz zur Rentenanpassung 2008 beschlossen, wonach der Rentenwert um einen Anpassungsfaktor von 1,1% zu erhöhen ist.
Die Regelleistungsbeiträge für Alg II / Sozialgeld sind entsprechend ab- und aufzurunden (§ 20 Abs. 4 Satz 4 SGB II). Eine entsprechende Anpassung erfahren auch die Mehrbedarfszuschläge.