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Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen - Zugang zur Ausbildung für geflüchtete Personen erleichtern

19.07.2017
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Quelle: AWO Landesverband Brandenburg e. V.
Ein Zusammenschluss von Bildungs- und Integrationsträgern, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kammern und Gewerkschaften (DGB-Regionen Ost-, Süd- und Westbrandenburg) im Land Brandenburg fordert den Zugang zu Ausbildungsverhältnissen für Geflüchtete zu erleichtern und vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres die „Ausbildungsduldung“ landesweit einheitlich und praxisorientiert im Sinne eines aktiven Integrationsgedankens umzusetzen. Dazu bedarf es unbedingt einer regulären statusunabhängigen Ausbildungsförderung für alle Auszubildenden.

Der Mangel an Fachkräften im Land Brandenburg ist seit Jahren hoch. Gleichzeitig bereitet es vielen Betrieben Schwierigkeiten, geeignete Auszubildende mit den sprachlichen, fachlichen und sozialen Fähigkeiten zu finden, um diesem Mangel nachhaltig entgegenzuwirken. Im Berufsbildungsbericht¹ 2017 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde jüngst belegt, dass zu Beginn der letzten Ausbildungssaison 2016 bundesweit etwa 43.500 Lehrstellen unbesetzt blieben, davon mehr als 1700 Plätze im Bundesland Brandenburg. Auch für das kommende Ausbildungsjahr sind in Brandenburg noch zahlreiche Lehrstellen unbesetzt.

Bisher werden im Bundesland trotzdem nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um unbesetzte Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerber_innen für das jeweilige Berufsfeld zu besetzen.

Dabei wurde der Zugang geflüchteter Menschen zum Ausbildungsmarkt im August 2016 mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erleichtert. Ziel war es, dass geduldete Personen aller Altersgruppen die Möglichkeit erhalten, eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen. Damit einher geht der Anspruch auf die Erteilung einer sogenannten „Ausbildungsduldung“ (§60a Abs.2 Satz 4 AufenthG), an die sich eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung im erlernten Beruf anschließen soll (sogenannte „3+2 Regelung“).

Die aktive Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung wird jedoch selbst bei unterzeichnetem Ausbildungsvertrag durch die restriktive Umsetzungspraxis einiger Ausländerbehörden verhindert, indem der Antrag auf die Erteilung der Ausbildungsduldung nicht zeitnah bearbeitet oder gänzlich abgelehnt wird. Zur Behebung dieser Problematik bedarf es daher einer klaren Umsetzungsregelung durch das brandenburgische Innenministerium, um

  • den gesetzlichen Anspruch auf die Ausbildungsduldung zu wahren, indem der Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch fachlich geeignete Bewerber_innen stets Vorrang vor aufenthalts-beendenden Maßnahmen gebührt
  • die unbürokratische und schnelle Erteilung einer Ausbildungsduldung durch die Ausländer-behörden sicherzustellen, damit alle Beteiligten bereits frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit erhalten
  • den Zeitraum im Vorfeld einer Ausbildung produktiv für konkrete berufsvorbereitende Maßnahmen (z.B. berufsorientierte Sprachförderung, Praktika, Einstiegsqualifizierungen) zu nutzen und diese Phase großzügig durch die Erteilung von Ermessensduldungen² rechtlich abzusichern.

Anderen Geflüchteten, die seit mehr als 15 Monaten in Brandenburg leben und sich bereits in Ausbildung befinden - aber statusmäßig noch im Asylverfahren sind - droht der Ausbildungsbruch aus finanziellen Gründen. Denn Ausbildungsförderung, insbesondere Berufsausbildungsbeihilfe, bleibt ihnen versagt, da die Betroffenen nicht aus Herkunftsländern mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ kommen und somit kein rechtmäßiger Aufenthalt zu erwarten sei.

Diese Bewertung verkennt, dass selbst im Fall eines negativen Ausgangs des Asylverfahrens, die unmittelbare Fortsetzung der Ausbildung durch die Erteilung der Ausbildungsduldung möglich ist und ein dauerhafter Aufenthalt von Geflüchteten in Ausbildung zu erwarten ist. Das Land Brandenburg möge daher im Sinne des Integrationsgesetzes auf Landes- und Bundesebene alles dafür tun, um den Zugang zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildungsförderung für alle Geflüchteten zu ermöglichen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und einer rechtlich umstrittenen „Bleibeperspektive“.

Um die genannten Problemlagen zu beheben, sollten alle geflüchteten Auszubildenden mit Ausbildungs-beginn eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Unterzeichner_innen ersuchen die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.

¹ bmbf.de
² s. z.B. Ländererlasse von Schleswig-Holstein und Niedersachsen