„Wenn man den Aktenberg restlos abtragen will, müsste man die Sozialgerichte für mindestens eineinhalb Jahre schließen“, sagte Paulat.
Gegen den Bundestrend seien die Eingangszahlen noch einmal um 13,2 Prozent gestiegen. Insgesamt bekamen die Richter der vier Sozialgerichte 24.187 Fälle auf den Tisch. Ein Großteil davon betraf Klagen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitslose, auch Hartz IV genannt.
Mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit hätte eigentlich auch die Zahl der Klagen zurückgehen müssen. Laut Paulat sei aber gleichzeitig die Zahl der sogenannten „Aufstocker“ gestiegen. Aufstocker sind Menschen, die zwar Arbeit haben, davon aber nicht leben können, weil das Einkommen zu gering ist. Sie erhalten daher zusätzlich Leistungen zur Existenzsicherung durch die Jobcenter.
Hartz IV-Klagen fast in der Hälfte der Fälle erfolgreich
Für die Rechtssuchenden bedeutet die Überlastung der Gerichte, dass sie lange auf ein Urteil warten müssen. Derzeit beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Sozialgerichten in Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder und Neuruppin 15 Monate. Dabei sind die Erfolgsaussichten bei Klagen aufgrund der handwerklichen Mängel in der Gesetzgebung relativ gut. Bei Hartz IV bekommen die Kläger in etwa der Hälfte der Verfahren ihr Recht - ganz oder wenigstens teilweise.
Der Grund, warum sich bei den Sozialgerichten inzwischen rund 31 500 unerledigte Verfahren aufgestaut haben – ein Anstieg von 12,1 Prozent gegenüber 2010 - sieht Paulat neben der gestiegenen Klagebereitschaft auch in den unbesetzten Richterstellen. Bis heute seien 4 der 27 Anfang 2010 neu zugesagten Richterstellen unbesetzt. Somit haben die Richter im Durchschnitt 510 Verfahren auf dem Tisch, in Berlin sind es dagegen lediglich 320.
Weitere Klagen durch das neue Bildungs- und Teilhabepaket?
Bundestag und Bundesrat hatten im März 2011 erneut eine Änderung des SGB II beschlossen. Diese beinhaltete das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche.
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft sollen ALG II – Empfänger, Aufstocker oder Kinderzuschlagsempfänger seit vergangenem Jahr bei Bedarf gesondert bei den zuständigen Stellen, meistens den Jobcenter beantragen können. Werden Anträge von Anspruchsberechtigten auf Erstattung von Mittagsverpflegung oder der Teilnahme an Sport- oder Musikkursen nicht oder nicht vollständig erstattet, könnten weitere Klagen folgen.