Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz will die Bundesregierung nun die Einführung des neuen Begriffs und Instruments auf den Weg bringen und bis Anfang 2017 umgesetzt haben. Damit kommt sie einer langjährigen Forderung des Bündnisses für Gute Pflege nach. Offen bleibt jedoch die Frage, wie die neue Einstufung in Leistungen für die Versicherten umgesetzt wird. Das Bündnis befürchtet, dass am Ende für die Reform nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird und fordert die Politik auf, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechend den Empfehlungen der beiden Expertenbeiräte umzusetzen. Hierüber diskutierten die Bündnisvertreterinnen und -vertreter u. a mit den pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen sowie den rund 150 Gästen.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses kündigten an, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterhin kritisch zu begleiten und auf die Erfüllung der Beiratsempfehlungen und politischen Zusagen hin zu prüfen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in Kürze auf der Internetseite www.buendnis-fuer-gute-pflege.de.
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich aus 23 Mitgliedsverbänden und 14 regionalen Unterstützern zusammen, darunter Verbände der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger, Frauenorganisationen, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen hunderttausende Pflegebedürftige und Menschen aus Pflegeberufen gehören sowie rund 16.500 Pflegeeinrichtungen und -dienste, in denen täglich 550.000 Menschen betreut werden und 400.000 Beschäftige tätig sind. Gemeinsam fordern die Bündnispartner Perspektiven für eine bessere Pflege in Deutschland.